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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Impressum

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Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Geschäftsführerin: Anke Samson

 

Kontakt
info(at)rd-tm.de
04331 663 4511

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stadtführungen der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH  

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Stadtführungen und Reiseleitungen. Sofern rechtswirksam einbezogen, werden sie Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – und dem Veranstalter – nachfolgend Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH genannt – im Buchungsfalle zustande gekommenen Dienstleistungsvertrags.

Beim Auftraggeber kann es sich um eine Einzelperson, eine Institution oder ein Unternehmen handeln.

 

1. Abschluss des Vertrags

1.1. Seine Buchungsanfrage kann der Auftraggeber mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Kontaktanfrage über das Internet an die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH übermitteln. Diese Buchungsanfrage ist für den Auftraggeber noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Auftraggebers dar.

1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Auftraggebers übermittelt die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH dem Auftraggeber, im Regelfall schriftlich per E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen und Preisen und bietet dem Auftraggeber den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot an. Das Angebot gilt dabei vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Gästeführers zum Wunschtermin des Auftraggebers.

1.3. Die Auftragsbestätigung des Auftraggebers gegenüber der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH hat schriftlich zu erfolgen (bei kurzfristigen Angeboten mündlich bzw. telefonisch). Diese Auftragsbestätigung des Auftraggebers gilt als verbindlich gegenüber der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH. Anschließend erfolgt die schriftliche Bestätigung der Buchung durch die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH mittels der Zusendung der Rechnung an den Auftraggeber. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Zusendung der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH verbindlich zustande.

 

2. Bezahlung und Buchungsbestätigung

2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Rechnung beim Auftraggeber) ist der Gesamtpreis drei Wochen vor Führungsbeginn zu leisten. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.   

 

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt Leistungsänderungen, Dauer von Führungen, Witterungsverhältnisse 

3.1. Die Leistungsverpflichtung der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung. 

3.2. Gästeführer sind von der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über das Angebot oder die Buchungsbestätigung der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Dienstleistungsvertrags abändern.

3.3. Die Durchführung der Stadtführung bzw. der Reiseleitung durch einen bestimmten Gästeführer ist nicht gewährleistet. Die Auswahl der Gästeführer erfolgt durch die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und Qualifikation der einzelnen Gästeführer. Auch für den Fall der namentlichen Benennung eines bestimmten Gästeführers in der Bestätigung ist ein Ersatz durch einen anderen geeigneten Gästeführer ausdrücklich möglich, sofern es sich dabei um einen zwingenden Verhinderungsgrund beim ursprünglich benannten Gästeführer handelt.

3.4. Eine Überschreitung der vereinbarten Gruppengröße bzw. der maximalen Teilnehmerzahl ist nach Vertragsabschluss nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist in der Regel nur durch den Einsatz und die Vergütung zusätzlicher Gästeführer möglich.

3.5. Bei einer nicht angemeldeten Überschreitung der vereinbarten Gruppengröße kann die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH dem Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn der beauftragte Gästeführer die Gruppe allein betreut.

3.6. Die vereinbarten Angaben zur Führungsdauer sind Circa-Angaben.

3.7 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen

gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

 

4. Rücktritt durch den Auftraggeber

4.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 21. Tag vor dem Tag der Führung kostenfrei kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH zu deren veröffentlichten Geschäftszeiten. Dem Auftraggeber wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder tritt er die Führung nicht an, so kann die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

4.3. Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber am 20. Tag vor Führungsbeginn, berechnet die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 80% des vereinbarten Gesamtpreises. Bei einer Kündigung später als 3 Tage vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich der Auftraggeber verspäten, so ist er dazu verpflichtet, dies der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH und dem Gästeführer mitzuteilen. Dazu erhält der Auftraggeber von der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH eine Mobilfunknummer des eingesetzten Gästeführers in seiner Auftragsbestätigung. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ist der Gästeführer berechtigt, die Führung zu stornieren, wobei der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet ist.

 

6. Haftung der Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH

Die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

 

 

Veranstalter

Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331-66345 65

E-Mail: tourismus(at)rd-tm.de

 

 

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg


Tel.: 04331  206 0

 

 

Stadtmarketing

Rendsburg Tourismus + Marketing GmbH
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 663 4510

Rendsburg Information

Rendsburg Information
im Alten Rathaus
Mühlenstraße 2
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 663 45 65